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In der Rechtslehre wird der Begriff Gewalt in zwei Formen unterschieden. Zum einem gibt es d ie Vis Compulsiva, d ie willensbeugende Gewalt, d ie das Opfer so manipuliert, dass es dem eigenen Willen nicht mehr nachgeht. Aber warum sollte ich mir erst d ie Mühe des Beugens machen, wenn es doch d ie Möglichkeit der willensbrechenden Gewalt gibt, d ie es dem Opfer komplett verwehrt sich erst einen eigenen Willen zu bilden?! Und dieses Opfer ist definitiv eher gebrochen als meine Peitsche...
In legal doctrine, the concept of vxxlence is divided into two forms. On one hand...
In der Rechtslehre wird der Begriff Gewalt in zwei Formen unterschieden. Zum einem gibt es d ie Vis Compulsiva, d ie willensbeugende Gewalt, d ie das Opfer so manipuliert, dass es dem eigenen Willen nicht mehr nachgeht. Aber warum sollte ich mir erst d ie Mühe des Beugens machen, wenn es doch d ie Möglichkeit der willensbrechenden Gewalt gibt, d ie es dem Opfer komplett verwehrt sich erst einen eigenen Willen zu bilden?! Und dieses Opfer ist definitiv eher gebrochen als meine Peitsche...
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